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Eine Kooperation die Sinn macht!

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass sich im Bereich des Gesundheitswesens vieles negativ – meist zu Ihren Lasten – verändert hat.
Insbesondere sind heutzutage die Abwicklung und Kostenerstattung (evtl. auch die Finanzierung) für eine hochwertige ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung fraglich und mit immer mehr bürokratischen Hürden verbunden. Um Ihnen die notwendige Unterstützung bei Ihren Fragen rund um diese Themen zu erleichtern, hat sich Ihr Behandler zur Zusammenarbeit mit der ZAB als spezialisierten Dienstleister entschlossen. Für Sie als Patient ergibt sich hierdurch ein kostenloser Mehrwert.

Unsere Leistung - Ihr Vorteil

Die ZAB steht auch für Sie als kompetenter Ansprechpartner für die Thematik der Abrechnung und
Erstattung zur Verfügung! Im Einzelnen umfasst dies die folgenden für Sie kostenlose Leistungen:

Erläuterung und Beratung zum Heil- und Kostenplan, insbesondere auch bei eingeschrängter
Kostenübernahmeerklärung durch den Versicherungsträger*
Fachliche und gebührentechnische Unterstützung in Form einer schriftlichen
Stellungnahme bei möglichen Erstattungsschwierigkeiten durch private Kranken-
versicherungen, Beihilfestellen und/oder Zusatzversicherungen nach Einreichung
Ihrer Rechnung*

Beratungs- und Informationshotline rund um die Themen:

* in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ihrem Behandler

Finanzierungshilfe und Ratenzahlungsmöglichkeiten

Ihr Arzt kann Ihnen helfen, Ihr Wunschlächeln zu bekommen - die ZAB hilft Ihnen bei der
Finanzierung. Wünschen Sie eine Begleichung Ihrer Rechnung in bequemen Teilbeträgen,
so stehen Ihnen dazu unsere Ratenzahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bis zu sechs Monatsraten - ohne Mehrkosten* bei sechs gleichen Monatsraten
(Mindestratenhöhe 50,00 €), berechnet die ZAB keinerlei Kosten (Zinsen/Gebühren)

Zahlungsvereinbarungen von mehr als sechs Monatsraten*
bei längeren Laufzeiten wird mit Ihnen eine Ratenzahlung vereinbart,in der die
Bearbeitungsgebühr und Zinsen berücksichtigt werden. Bonität vorausgesetzt
(Mindestratenhöhe 50,00 €; max. 60 Monatsraten)

Finanzierungshilfen werden auf den Betrag gewährt, den Sie als Patient selbst
zu tragen haben (Eigenanteil)












Vorgehensweise:

Nachdem Sie die Rechnung durch ZAB vorliegen haben, können Sie telefonisch Kontakt aufnehmen.
Gemeinsam werden wir die Rahmenbedingungen zu Ihrer Ratenzahlungsvereinbarung erörtern.

Wir bringen Transparenz in Ihre Abrechnung!

In Zeiten knapper Kassen gibt es immer mehr Schwierigkeiten bei der Erstattung der Behandlungs-
kosten und Sie als Patient werden immer mehr in die Verantwortung genommen.

Wir können da helfen!

Wir bringen Transparenz in die Kostenerstattung und helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit dem
Kostenträger.
Ihre Wunschbehandlung kann mit uns Realität werden, denn bei uns können Sie
unproblematisch und äußerst günstig in Teilbeträgen bezahlen.
Ihre Patientendaten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nur
mit Ihrer Zustimmung weitergegeben werden.

 ZAB Abrechnungsgesellschaft mbH • Geschäftsführer: Michael Glowka, Eveline Glowka, Albert Bardewyck
Moltkestrasse 2-6 • D-78467 Konstanz • Telefon 07531 81 99 83-0 • Telefax 07531 81 99 83-9 • kontakt(at)zab-abrechnung.de
www.zab-abrechnung.de • St.-Nr.: 09042 / 09138 • UST-ID: DE814351654 • Amtsgericht Freiburg HR B 38 20 87